GEStandort

Georgien im Profil.

Schlank, effizient und unternehmerfreundlich. Für Strukturen mit klarem Fokus und überschaubarer operativer Komplexität.

  • Schlanke Verwaltung
  • Geringe Fixkosten
  • Lage zwischen den Räumen
🇬🇪
KeinesMindestkapital
GEL 200Amtlich bei Gründung
1Pflichtdienst
Civil LawRechtskreis
PROFIL

Georgien auf fünf Achsen.

Fünf Werte von 1 bis 5, und außen heißt günstig. Woraus sie stammen, steht daneben.

Außen heißt günstig. Bei Aufwand und Kosten ist die Skala umgedreht, ein hoher Wert liegt dort innen.

Woraus die Werte stammen

Kein Mindestkapital, Eintragung in einem Werktag für GEL 200 belegt. Wenige Anforderungen, dafür außerhalb Georgiens wenig Anschluss im Bankwesen.

ECKDATEN

Was hier gilt.

Mindest-Stammkapital
kein gesetzliches Minimum
Das Unternehmergesetz, in Kraft seit 1. Jänner 2022, schreibt weder für die LLC noch für die AG einen Mindestbetrag vor. Das gezeichnete Kapital ist der von der Gesellschaft bestimmte Betrag.

Fakten geprüft im Juli 2026 durch die Redaktion THE BOOST. Bildungsangebot, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Rechtlicher Hinweis

DER STANDORT

Warum Georgien.

Georgien ist der günstigste Standort dieser Auswahl, und er ist es aus einem einzigen Grund: dem Small-Business-Status.

Wer ihn hat, zahlt 1 Prozent auf den Umsatz statt 20 Prozent Einkommensteuer, bis zu einer Jahresgrenze von 500.000 Lari, umgerechnet etwa 180.000 US-Dollar. Der Status steht auch Nichtansässigen offen und setzt keinen dauerhaften Aufenthalt voraus.

Steuersätze im Text
  • 1 % Small-Business- Status, Umsatz
  • 20 % Einkommensteuer Regelsatz

So stehen die Sätze im Text. Eine Berechnung für deinen Fall ist das nicht.

Weiterlesen3 weitere Absätze

Das gilt allerdings nicht für jede Tätigkeit. Bestimmte freie Berufe sind ausdrücklich ausgeschlossen, darunter Rechts- und Notariatsdienstleistungen, Steuer- und Wirtschaftsprüfung, medizinische und architektonische Arbeit. Wer in diesen Feldern tätig ist, kommt für den Status nicht in Frage und landet beim Regelsatz.

Wichtig ist außerdem, was der Status ist: eine Regelung für Einzelunternehmer, keine Kapitalgesellschaft. Er besteuert Umsatz, nicht Gewinn. Bei hohen Kosten kann das ungünstiger sein, als es klingt. Und er entbindet nicht davon, die eigene steuerliche Ansässigkeit zu klären.

Georgien eignet sich damit für einen klar umrissenen Fall: laufende Dienstleistung mit überschaubarem Umsatz, geringen Kosten und einer Person, die ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich verlagert oder verlagern kann. Als Konstruktion aus der Ferne, während man anderswo wohnt, trägt er nicht.

PASST ZU

Für wen das trägt.

  1. Dienstleistung mit geringen Kosten

    Der Status besteuert Umsatz, nicht Gewinn. Er lohnt sich, wo die Marge hoch und der Aufwand niedrig ist.

  2. Umsatz unterhalb der Grenze

    Bis 500.000 Lari im Jahr, etwa 180.000 US-Dollar. Darüber greift die Regelung nicht mehr.

  3. Wer den Lebensmittelpunkt verlagert

    Der Status ist auch für Nichtansässige offen, entfaltet seinen Sinn aber erst, wenn die persönliche Ansässigkeit dazu passt.

ABWÄGUNG

Was dafür spricht, was dagegen.

Spricht dafür
  • 1 Prozent auf den UmsatzStatt 20 Prozent Einkommensteuer. Kein anderer Standort dieser Auswahl kommt in diese Nähe.
  • Auch für Nichtansässige zugänglichDer Status setzt keinen dauerhaften Aufenthalt voraus.
  • Sehr niedrige laufende KostenDieselbe Tätigkeit kostet in Georgien einen Bruchteil dessen, was sie in der Schweiz oder in Singapur kostet.
  • Territoriale GrundausrichtungDas System besteuert vorrangig, was im Land erwirtschaftet wird.
Spricht dagegen
  • Viele Berufe sind ausgeschlossenRechts- und Notariatsdienstleistungen, Steuer- und Wirtschaftsprüfung, medizinische und architektonische Arbeit kommen für den Status nicht in Frage.
  • Besteuert wird Umsatz, nicht GewinnBei hohen Kosten kann 1 Prozent vom Umsatz mehr sein als ein regulärer Satz auf den Gewinn.
  • Es ist kein GesellschaftsmodellDer Status gilt für Einzelunternehmer. Wer eine Kapitalgesellschaft mit Haftungsbegrenzung braucht, bekommt ihn nicht.
  • Die eigene Ansässigkeit bleibt die KernfrageWer in Deutschland oder Österreich wohnt und von dort aus arbeitet, löst mit dem Status nichts. Er ersetzt keine Wohnsitzverlagerung.
AMTLICHE GEBÜHREN

Was der Staat verlangt.

EinmaligGEL 2001 amtlich
  • Eintragung im Unternehmensregister, 1 WerktagGEL 200
Jedes Jahrkeine amtliche Gebühr hinterlegt1 über Anbieter
  • RechtsadressePreis je Anbieter

Schraffiert ist, was ein Anbieter berechnet. Dafür gibt es keinen amtlichen Betrag, deshalb steht dort keine Zahl.

ABLAUF

Was wann ansteht.

  1. Gründung

    Einmalig, bis zur Eintragung.

    • Eintragung im Unternehmensregister, 1 WerktagGEL 200
    • Eintragung am selben Tag, beschleunigtoptional · GEL 400
  2. Konto

    Die Bank prüft Gesellschaft, Geschäftsmodell und Herkunft der Mittel. Das Tempo bestimmt sie.

    Kriterien fürs Konto
  3. Laufender Betrieb

    Pflicht am Standort, berechnet vom Anbieter.

    • RechtsadresseAnbieter
  4. Jedes Jahr

    Amtlich und wiederkehrend.

    • Buchführungoptional
KOSTET ZUSÄTZLICH

Was der Anbieter berechnet.

Die amtliche Gebühr ist der kleinste Posten. Das hier verlangt der Standort oder der laufende Betrieb. Bezahlt wird es an einen Dienstleister, und was er nimmt, entscheidet er.

  • RechtsadressePflicht am Standort
  • BuchhaltungLaufende Erfassung und Jahresabschluss
  • Steuerliche BetreuungErklärungen, Fristen, Korrespondenz
  • Corporate ManagementGeschäftsführung vor Ort, Beschlüsse, Protokolle, also die Substanz, an der die steuerliche Ansässigkeit hängt
  • BankbegleitungKontoantrag und Nachforderungen
  • SubstanznachweisVerträge, Protokolle, Belegkette
QUELLEN

Nachprüfbar.

200

GEL an amtlichen Gebühren bis zur Eintragung.

Das alles hängt an einer Entscheidung.

Welche Stellen, Fristen und Kosten dich betreffen, entscheidet der Standort. Deshalb steht er am Anfang und nicht am Ende.