USStandort

Vereinigte Staaten im Profil.

Weltweit anerkannt und global relevant. Hohe Marktanbindung und breiter Zugang zu Zahlungs- und Softwareinfrastruktur.

  • Breite Akzeptanz
  • Zahlungsinfrastruktur
  • Globale Reichweite
🇺🇸
KeinesMindestkapital
USD 100Amtlich bei Gründung
USD 60Amtlich pro Jahr
1Pflichtdienst
PROFIL

Vereinigte Staaten auf fünf Achsen.

Fünf Werte von 1 bis 5, und außen heißt günstig. Woraus sie stammen, steht daneben.

Außen heißt günstig. Bei Aufwand und Kosten ist die Skala umgedreht, ein hoher Wert liegt dort innen.

Woraus die Werte stammen

Wyoming: Eintragung USD 100, Jahresabgabe ab USD 60, Registered Agent nötig. Kein Kapital, keine Personalpflicht. Zahlungswege entscheiden oft mehr als die Rechtsform.

ECKDATEN

Was hier gilt.

Mindest-Stammkapital
kein gesetzliches Minimum
Gesellschaftsrecht ist Sache der Bundesstaaten. Delaware verlangt in § 102 DGCL nur die Zahl der Aktien und deren Nennwert oder den Vermerk „ohne Nennwert“. Ein Mindestbetrag ist nirgends vorgeschrieben.

Fakten geprüft im Juli 2026 durch die Redaktion THE BOOST. Bildungsangebot, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Rechtlicher Hinweis

DER STANDORT

Warum Vereinigte Staaten.

Die US-LLC ist kein Unternehmen im europäischen Sinn, sondern ein Rechtsrahmen mit wählbarer Besteuerung.

Für Nichtansässige ist sie regelmäßig steuerlich transparent: Die Gesellschaft selbst zahlt keine Bundeseinkommensteuer, die Gewinne werden den Eignern zugerechnet und dort besteuert, wo diese ansässig sind. Genau daraus entstehen der Reiz und das Missverständnis.

Weiterlesen3 weitere Absätze

Denn transparent heißt nicht steuerfrei. Es heißt, dass die Steuer woanders anfällt, nämlich am Wohnsitz des Eigners. Wer in Deutschland oder Österreich sitzt und mit einer LLC plant, verlagert nichts, solange er selbst dort ansässig bleibt.

Dazu kommt eine Meldelast, die viele unterschätzen. Ausländisch gehaltene Single-Member-LLCs müssen Formular 5472 zusammen mit einem Mantel-1120 einreichen, unabhängig davon, ob Steuer anfällt. Wer das versäumt, riskiert empfindliche Strafen. Die Pflicht besteht auch ohne Gewinn.

Bei der Bundesstaatenwahl trennt sich der Zweck: Wyoming gilt als günstig im Unterhalt und zurückhaltend bei der Offenlegung, Delaware als Standard für Gesellschaften, die US-Investoren aufnehmen wollen. Für alles andere ist Delaware meist teurer, ohne dass es etwas beiträgt.

PASST ZU

Für wen das trägt.

  1. Wer US-Kunden abrechnen will

    Eine US-Gesellschaft mit US-Bankverbindung nimmt Reibung aus dem Zahlungsverkehr mit amerikanischen Kunden.

  2. Kapitalaufnahme bei US-Investoren

    Dafür ist Delaware gebaut, und Investoren erwarten es. Für andere Zwecke ist es unnötig teuer.

  3. Eigner mit bereits geklärtem Wohnsitz

    Die LLC entfaltet ihren Sinn erst, wenn die persönliche Ansässigkeit sauber geregelt ist. Vorher verschiebt sie nichts.

ABWÄGUNG

Was dafür spricht, was dagegen.

Spricht dafür
  • Keine Steuer auf Ebene der GesellschaftFür Nichtansässige ist die LLC regelmäßig transparent. Der Gewinn wird beim Eigner besteuert, nicht zweimal.
  • Schnell und günstig zu gründenWyoming ist im Unterhalt niedrig und bei der Offenlegung zurückhaltend.
  • Zugang zum US-ZahlungsverkehrFür Geschäft mit amerikanischen Kunden ist das der praktische Hauptgrund.
  • Etablierter Rahmen für BeteiligungenDelaware ist der Standard, den US-Investoren kennen und erwarten.
Spricht dagegen
  • Transparent heißt nicht steuerfreiDie Steuer fällt am Wohnsitz des Eigners an. Wer in Deutschland oder Österreich bleibt, verlagert mit einer LLC nichts.
  • Meldepflicht auch ohne GewinnAusländisch gehaltene Single-Member-LLCs müssen Formular 5472 mit einem Mantel-1120 einreichen. Versäumnis wird empfindlich sanktioniert.
  • Die Einordnung im Heimatland ist nicht garantiertOb die eigene Finanzverwaltung die LLC als transparent behandelt, ist eine Frage des Einzelfalls und war schon Gegenstand höchstrichterlicher Verfahren.
  • Delaware ohne Investoren ist GeldverschwendungDer Ruf des Bundesstaats trägt nur, wo Kapitalgeber ihn erwarten. Sonst zahlt man ihn ohne Gegenwert.
AMTLICHE GEBÜHREN

Was der Staat verlangt.

EinmaligUSD 1001 amtlich
  • Eintragung LLC, WyomingUSD 100
Jedes JahrUSD 601 amtlich, 1 über Anbieter
  • Jahresbericht und License Tax, Wyoming (Mindestbetrag)USD 60
  • Registered AgentPreis je Anbieter

Schraffiert ist, was ein Anbieter berechnet. Dafür gibt es keinen amtlichen Betrag, deshalb steht dort keine Zahl.

ABLAUF

Was wann ansteht.

  1. Gründung

    Einmalig, bis zur Eintragung.

    • Eintragung LLC, WyomingUSD 100
    • Alternative Delaware: Gründung 110 USD, Jahressteuer 400 USDoptional
  2. Konto

    Die Bank prüft Gesellschaft, Geschäftsmodell und Herkunft der Mittel. Das Tempo bestimmt sie.

    Kriterien fürs Konto
  3. Laufender Betrieb

    Pflicht am Standort, berechnet vom Anbieter.

    • Registered AgentAnbieter
  4. Jedes Jahr

    Amtlich und wiederkehrend.

    • Jahresbericht und License Tax, Wyoming (Mindestbetrag)USD 60
KOSTET ZUSÄTZLICH

Was der Anbieter berechnet.

Die amtliche Gebühr ist der kleinste Posten. Das hier verlangt der Standort oder der laufende Betrieb. Bezahlt wird es an einen Dienstleister, und was er nimmt, entscheidet er.

  • Registered AgentPflicht am Standort
  • BuchhaltungLaufende Erfassung und Jahresabschluss
  • Steuerliche BetreuungErklärungen, Fristen, Korrespondenz
  • Corporate ManagementGeschäftsführung vor Ort, Beschlüsse, Protokolle, also die Substanz, an der die steuerliche Ansässigkeit hängt
  • BankbegleitungKontoantrag und Nachforderungen
  • SubstanznachweisVerträge, Protokolle, Belegkette
QUELLEN

Nachprüfbar.

100

USD an amtlichen Gebühren bis zur Eintragung.

Das alles hängt an einer Entscheidung.

Welche Stellen, Fristen und Kosten dich betreffen, entscheidet der Standort. Deshalb steht er am Anfang und nicht am Ende.