Nebengewerbe anmelden neben dem Job
Ein Nebengewerbe zeigst du wie jedes Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn an, und innerhalb eines Monats folgt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt. Bist du freiberuflich tätig, teilst du die Aufnahme direkt dem Finanzamt mit. Vorher klärst du zwei Dinge, die über alles Weitere entscheiden, nämlich wie deine Tätigkeit einzuordnen ist und was dein Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt.
- Geprüft im
- 9 Abschnitte
- 7 Min. Lesezeit
- 22 Quellen
- Jahr der Aufnahme
- Grenze von 25.000 Euro im laufenden Jahr
- Vorjahr bis 25.000 Euro
- steuerfrei, solange das laufende Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet
- Vorjahr über 25.000 Euro
- keine Befreiung im laufenden Jahr
- Grenze im laufenden Jahr überschritten
- schon dieser Umsatz ist steuerpflichtig
Inhalt9 Abschnitte
- 01Gewerbe oder freier Beruf
- 02Ein Nebengewerbe ist ein Gewerbe wie jedes andere
- 03Was mit den Angaben der Gewerbeanzeige geschieht
- 04Die Meldung beim Finanzamt
- 05Die Kleinunternehmerregelung seit 2025
- 06Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Belege
- 07Arbeitgeber und Nebentätigkeit
- 08Die Reihenfolge, die trägt
- 09Wenn du in Österreich anmeldest
Gewerbe oder freier Beruf
Ob du eine Gewerbeanzeige brauchst, hängt davon ab, ob deine Tätigkeit ein Gewerbe ist oder ein freier Beruf.
Steuerlich ist ein Gewerbebetrieb eine selbständige, nachhaltige Betätigung mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Ausgenommen sind Land- und Forstwirtschaft, freie Berufe und andere selbständige Arbeit. So steht es in § 15 Abs. 2 EStG.
Zu den freien Berufen zählt § 18 EStG unter anderem die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, dazu Berufe wie Ingenieure, Journalisten, Übersetzer und beratende Volks- und Betriebswirte.
Bei digitalen Produkten verläuft die Grenze nicht immer sauber. Ein selbst geschriebenes Arbeitsbuch kann schriftstellerisch sein, der Verkauf von Vorlagen, Tabellenwerkzeugen oder Software über einen eigenen Shop kann gewerblich sein. Die Einordnung entscheidet, ob du eine Gewerbeanzeige brauchst und ob Gewerbesteuer in Betracht kommt. Lass sie deshalb von deinem Steuerberater bestätigen, bevor du anmeldest.
Ein Nebengewerbe ist ein Gewerbe wie jedes andere
Die Gewerbeordnung unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebenerwerb, und die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig.
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss das nach § 14 Abs. 1 GewO der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Eine Umsatzgrenze, unter der die Anzeige entfällt, nennt die Vorschrift nicht, und sie unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebenerwerb. Die Mitteilung geht nach § 138 Abs. 1 AO an die Gemeinde, in der du den Betrieb eröffnest.
Anzeigen musst du auch spätere Änderungen, also die Verlegung des Betriebs, einen neuen oder erweiterten Gegenstand, eine Änderung deines Namens und die Aufgabe des Betriebs.
Für ein Nebengewerbe gilt das alles genauso. Verkaufst du neben deiner Anstellung Vorlagen oder Software und ist das als Gewerbe einzuordnen, meldest du es zum Start an und nicht erst nach den ersten Verkäufen.
Was mit den Angaben der Gewerbeanzeige geschieht
Name, Geschäftsbezeichnung, betriebliche Anschrift und Tätigkeit dürfen allgemein zugänglich gemacht werden, weitere Daten gehen an Kammern und Finanzamt.
§ 14 Abs. 5 GewO erlaubt, Name, Geschäftsbezeichnung, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit allgemein zugänglich zu machen. Andere Daten bekommen nichtöffentliche Stellen nur, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen und kein Grund zu der Annahme besteht, dass dein schutzwürdiges Interesse überwiegt (§ 14 Abs. 7 GewO).
Regelmäßig übermittelt die Behörde Daten aus der Anzeige unter anderem an die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und das Finanzamt (§ 14 Abs. 8 GewO).
Welche Anschrift du als betriebliche Anschrift angibst, entscheidest du deshalb vor der Anmeldung. Ob eine angemietete Geschäftsadresse für Gewerbeanzeige, Impressum und Rechnung trägt, klärst du vor dem Vertrag mit einer Fachperson. Was sonst noch über dich öffentlich wird, wenn du online verkaufst, beschreibt der Leitfaden zum Impressum ohne Privatadresse.
Digitale Einnahmen aufbauen und das Privatleben aus der Öffentlichkeit halten.
- PDFThe Income Protocol
- XLSXAngebotsraster
- XLSXPreisrechnung
- XLSXPrompt-Sammlung
- XLSXSichtbarkeits-Check
- XLSXStart-Checkliste
Die Meldung beim Finanzamt
Innerhalb eines Monats nach Beginn übermittelst du dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, elektronisch über ELSTER.
Für ein Gewerbe läuft die erste Mitteilung über die Gemeinde, die das Finanzamt unterrichtet. Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, teilt das direkt dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 AO). In beiden Fällen gibst du dem Finanzamt zusätzlich Auskunft über die steuerlich erheblichen Verhältnisse, und zwar nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle (§ 138 Abs. 1b AO). Das ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Die Frist beträgt einen Monat nach dem meldepflichtigen Ereignis (§ 138 Abs. 4 AO).
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass Unternehmen die Steuernummer seit dem 1. Januar 2021 elektronisch mit diesem Fragebogen beantragen und dass du dafür bei ELSTER registriert sein musst.
Der Fragebogen fragt unter anderem nach deinen voraussichtlichen Einkünften, aus denen das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzt, und nach der Besteuerung als Kleinunternehmer. Schätze vorsichtig und lass die Schätzung ansehen, wenn sie Vorauszahlungen auslösen kann.
Die Kleinunternehmerregelung seit 2025
Umsätze sind steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet, im Jahr der Aufnahme gilt die Grenze von 25.000 Euro.
Seit dem 1. Januar 2025 sind die Umsätze eines Kleinunternehmers von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung nach § 19 Abs. 1 UStG ist, dass der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit ist nach dem Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 18. März 2025 die Grenze von 25.000 Euro maßgeblich. Schon der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, ist nicht mehr steuerfrei.
Der Gesamtumsatz umfasst die Umsätze deines ganzen Unternehmens, und zum Unternehmen gehört nach § 2 Abs. 1 UStG deine gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit. Bist du bereits freiberuflich tätig, zählt dein Nebengewerbe also zu denselben Grenzen.
Als Kleinunternehmer gibst du keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab, das Finanzamt kann aber eine Steuererklärung anfordern. Vorsteuer aus Eingangsrechnungen, die du für die steuerfreien Umsätze verwendest, ziehst du nicht ab. Deine Rechnungen nennen Name und Anschrift, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Datum, Leistung, Entgelt und einen Hinweis auf die Steuerbefreiung (§ 34a UStDV).
Du kannst auf die Regelung verzichten. Der Verzicht bindet dich mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG). Ob er sich lohnt, etwa weil du vor allem an Unternehmen verkaufst oder hohe Vorsteuern hast, rechnest du mit deinem Steuerberater.
- Jahr der Aufnahme
- Grenze von 25.000 Euro im laufenden Jahr
- Vorjahr bis 25.000 Euro
- steuerfrei, solange das laufende Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet
- Vorjahr über 25.000 Euro
- keine Befreiung im laufenden Jahr
- Grenze im laufenden Jahr überschritten
- schon dieser Umsatz ist steuerpflichtig
Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Belege
Bei Angestellten führen Nebeneinkünfte über 410 Euro zur Veranlagung, und bei der Gewerbesteuer wird der Gewerbeertrag natürlicher Personen um 24.500 Euro gekürzt.
Hast du neben dem Arbeitslohn Einkünfte, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterlagen, wirst du veranlagt, wenn deren positive Summe, vermindert um bestimmte Freibeträge, mehr als 410 Euro beträgt (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Deinen Gewinn ermittelst du, solange du nicht buchführungspflichtig bist, als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG) und übermittelst diese Einnahmenüberschussrechnung elektronisch (§ 60 Abs. 4 EStDV).
Liegt ein Gewerbe vor, wird der Gewerbeertrag bei natürlichen Personen um einen Freibetrag von 24.500 Euro gekürzt (§ 11 Abs. 1 GewStG). Der Gewerbeertrag ist nicht dein Umsatz.
Belege bewahrst du geordnet auf, Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre, Buchungsbelege acht Jahre, Geschäftsbriefe und sonstige steuerlich bedeutsame Unterlagen sechs Jahre (§ 147 AO). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist. Lege die Ablage deshalb vor dem ersten Verkauf an.
Arbeitgeber und Nebentätigkeit
Was du deinem Arbeitgeber anzeigen musst, steht in deinem Vertrag, für Beamte und kaufmännische Angestellte zusätzlich im Gesetz.
Lies vor der Anmeldung deinen Arbeits- oder Dienstvertrag und die Regeln, auf die er verweist, etwa Betriebsvereinbarungen oder einen Tarifvertrag. Achte auf Klauseln zu Nebentätigkeiten, Wettbewerb, Verschwiegenheit und Arbeitsergebnissen.
Für kaufmännische Angestellte bestimmt § 60 HGB, dass ein Handlungsgehilfe ohne Einwilligung des Arbeitgebers weder ein Handelsgewerbe betreiben noch im Handelszweig des Arbeitgebers Geschäfte machen darf. Bundesbeamte brauchen für jede entgeltliche Nebentätigkeit, von gesetzlich aufgezählten Ausnahmen abgesehen, eine vorherige Genehmigung (§ 99 BBG). Für Landesbeamte gelten die Beamtengesetze des jeweiligen Landes.
Diskretion gegenüber Kollegen und Öffentlichkeit ist legitim. Gegenüber dem Arbeitgeber endet sie dort, wo Vertrag oder Gesetz eine Anzeige oder Genehmigung verlangen. Nutze außerdem keine Geräte, Konten, Lizenzen oder Arbeitszeit deines Arbeitgebers für das eigene Projekt, solange der Vertrag das nicht ausdrücklich erlaubt.
Die Reihenfolge, die trägt
Erst Vertrag und Einordnung, dann die Adresse, dann Gewerbeanzeige und Fragebogen, danach Konto, Rechnungen und Belege.
Zuerst prüfst du deinen Vertrag und holst, falls er es verlangt, die Genehmigung ein oder zeigst die Nebentätigkeit an. Danach lässt du die Tätigkeit vom Steuerberater als Gewerbe oder freien Beruf einordnen.
Dann entscheidest du, welche Anschrift du angibst, denn die betriebliche Anschrift darf öffentlich werden. Liegt ein Gewerbe vor, zeigst du es gleichzeitig mit dem Beginn an. Innerhalb eines Monats übermittelst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und entscheidest dabei über die Kleinunternehmerregelung.
Vor dem ersten Verkauf richtest du ein eigenes Konto für das Projekt, eine Rechnungsvorlage mit allen Pflichtangaben und eine Belegablage ein. Die Start-Checkliste mit diesen Schritten, Fristen und Nachweisen gehört zu den Arbeitsdateien im Income Protocol.
Wenn du in Österreich anmeldest
In Österreich meldest du ein Gewerbe bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Standortes an und zeigst die Tätigkeit binnen einem Monat beim Finanzamt an.
Wer ein Gewerbe ausüben will, erstattet die Gewerbeanmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Standortes, mit der genauen Bezeichnung des Gewerbes und dem Standort (§ 339 GewO 1994). Für freie Gewerbe ist kein Befähigungsnachweis zu erbringen (§ 5 Abs. 2 GewO 1994). Die Begründung eines gewerblichen Betriebs oder einer sonstigen selbständigen Erwerbstätigkeit zeigst du dem für die Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt binnen einem Monat an (§§ 120 und 121 BAO).
Kleinunternehmer ist in Österreich, wessen Umsätze 55.000 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr nicht und im laufenden Jahr noch nicht übersteigen. Wird die Grenze um nicht mehr als 10 Prozent überschritten, gilt die Befreiung noch bis zum Ende des Kalenderjahres (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994).
Ist-Aufnahme, Engpässe, belastbare Reihenfolge. Kein Verkaufsgespräch mit vorgefertigtem Ergebnis.
Häufige Fragen
Muss ich ein Nebengewerbe auch bei kleinen Umsätzen anmelden?
Ja, wenn deine Tätigkeit ein Gewerbe ist. § 14 GewO nennt keine Umsatzgrenze und unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebenerwerb. Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig.
Brauche ich als Freiberufler eine Gewerbeanzeige?
Für eine freiberufliche Tätigkeit sieht § 138 Abs. 1 AO die Mitteilung direkt an das Finanzamt vor. Ob deine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 EStG. Bei digitalen Produkten lässt du die Einordnung vom Steuerberater bestätigen.
Bis wann muss das Finanzamt Bescheid wissen?
Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit, mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO).
Bin ich mit einem Nebengewerbe automatisch Kleinunternehmer?
Die Befreiung gilt, wenn die Grenzen eingehalten sind. Im Jahr der Aufnahme sind das 25.000 Euro, danach 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Du kannst darauf verzichten, bist dann aber mindestens fünf Kalenderjahre gebunden.
Muss ich als Angestellter eine Steuererklärung abgeben?
Wenn deine Nebeneinkünfte, vermindert um bestimmte Freibeträge, mehr als 410 Euro betragen, wirst du veranlagt (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Dann gehört die Einnahmenüberschussrechnung zur Erklärung.
Zahle ich für ein Nebengewerbe Gewerbesteuer?
Erst wenn dein Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt, der bei natürlichen Personen abgezogen wird (§ 11 Abs. 1 GewStG). Der Gewerbeertrag ist nicht der Umsatz.
Muss ich meinen Arbeitgeber fragen?
Das hängt von deinem Vertrag ab. Verlangt er eine Anzeige oder Genehmigung, holst du sie vor dem Start ein. Für Bundesbeamte ist eine entgeltliche Nebentätigkeit grundsätzlich genehmigungspflichtig (§ 99 BBG), für kaufmännische Angestellte gilt das Wettbewerbsverbot des § 60 HGB.
Ist meine Gewerbeanmeldung öffentlich?
Name, Geschäftsbezeichnung, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit dürfen allgemein zugänglich gemacht werden (§ 14 Abs. 5 GewO). Deshalb entscheidest du vor der Anmeldung, welche Anschrift du angibst.
Quellen22 Einträge, abgerufen am 18.10.2026
Dieser Leitfaden ordnet ein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Anforderungen, Grenzen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist der Stand zum Zeitpunkt deiner Entscheidung.