Leitfaden

LLC gründen: was die US-Gesellschaft kann, was sie kostet und warum sie aus Deutschland selten das ist, was man denkt

Die US-LLC ist die am häufigsten beworbene Auslandsgesellschaft im deutschsprachigen Raum: schnell gegründet, günstig, in einigen Bundesstaaten ohne Landessteuer. Alles davon stimmt, und keines davon beantwortet die einzige Frage, die zählt: Wie sieht Deutschland diese Gesellschaft, wenn ihr Gesellschafter in Deutschland wohnt?

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Inhalt3 Abschnitte
  1. 01Was eine LLC ist
  2. 02Was Deutschland daraus macht
  3. 03Wann eine LLC sinnvoll ist und wann nicht

Was eine LLC ist

Eine Gesellschaftsform des jeweiligen Bundesstaats mit beschränkter Haftung, die in den USA wahlweise transparent oder als Körperschaft besteuert wird.

Die Limited Liability Company ist Landesrecht: Jeder Bundesstaat hat sein eigenes LLC-Gesetz, sein eigenes Register, seine eigenen Gebühren. Wyoming, Delaware und New Mexico sind beliebt, weil Gründung und Unterhalt dort günstig sind und keine Landeseinkommensteuer anfällt oder die Register wenig offenlegen. Bundessteuer fällt trotzdem an, wo sie anfällt.

Für die US-Bundessteuer ist die LLC formwahlberechtigt: Eine Einpersonen-LLC gilt standardmäßig als „disregarded entity“, steuerlich nicht existent. Die Einkünfte sind die des Inhabers. Eine LLC mit mehreren Gesellschaftern ist standardmäßig Personengesellschaft. Beide können per Formular 8832 zur Körperschaft optieren. Diese Wahlfreiheit ist der Kern der Attraktivität und zugleich der Kern des Problems.

Wer als Nicht-US-Person eine LLC ohne US-Betriebsstätte, ohne US-Kunden vor Ort und ohne US-Personal betreibt, zahlt in den USA häufig keine Einkommensteuer, weil kein „effectively connected income“ vorliegt. Meldepflichten bleiben: Form 5472 mit Pro-forma-1120 jährlich für ausländisch gehaltene Einpersonen-LLCs, mit empfindlichen Strafen bei Versäumnis; dazu Registered Agent und Jahresgebühr des Bundesstaats.

Was Deutschland daraus macht

Deutschland übernimmt die US-Wahl nicht. Es prüft nach Rechtstypenvergleich und sieht bei der typischen LLC oft eine Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung in Deutschland.

Das Bundesfinanzministerium hat 2004 festgelegt, wie eine LLC aus deutscher Sicht einzuordnen ist: nach einem Vergleich ihrer konkreten Ausgestaltung mit deutschen Rechtsformen. Zentralisierte Geschäftsführung, beschränkte Haftung, freie Übertragbarkeit der Anteile, unbegrenzte Lebensdauer sprechen für Kapitalgesellschaft; Fehlen dieser Merkmale für Personengesellschaft.

Ergebnis Kapitalgesellschaft: Dann ist die LLC eine Körperschaft, und die Frage ist, wo ihre Geschäftsleitung sitzt. Trifft der Gesellschafter die Entscheidungen von seinem Schreibtisch in Deutschland aus, sitzt sie in Deutschland (§ 10 AO). Die LLC ist hier unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, mit Buchführung, Bilanz und Erklärung nach deutschem Recht. Ausschüttungen an den Gesellschafter sind Kapitaleinkünfte. Von der US-Seite gibt es dazu keine Körperschaftsteuer, die anrechenbar wäre. Die LLC zahlt dort ja keine.

Ergebnis Personengesellschaft: Dann werden die Gewinne dem deutschen Gesellschafter direkt zugerechnet, als wären es seine eigenen Einkünfte, mit Einkommensteuer nach seinem Satz und der Frage, ob eine US-Betriebsstätte besteht, die das Abkommen den USA zuweist. Ohne echte Betriebsstätte in den USA: deutsche Besteuerung.

In beiden Fällen ist die LLC aus Deutschland kein Steuersparmodell. Sie ist eine Haftungshülle mit US-Adresse, für die zusätzliche Pflichten in zwei Ländern anfallen.

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Wann eine LLC sinnvoll ist und wann nicht

Sinnvoll für Gesellschafter, die in den USA oder in einem Staat ohne Zugriff ansässig sind. Nicht sinnvoll als Ersatz für den Wegzug.

Eine LLC ist das richtige Werkzeug, wenn ihr Gesellschafter tatsächlich in den USA lebt und arbeitet, oder wenn er in einem Staat ansässig ist, der ausländische Einkünfte nicht besteuert und keine Hinzurechnungsregeln kennt. Sie ist auch ein legitimes Vehikel für US-Kunden, US-Zahlungsdienste oder eine US-Bankverbindung: als Betriebsteil, nicht als Steuermodell.

Sie ist das falsche Werkzeug, wenn sie den Wegzug ersetzen soll. Wer in Deutschland wohnt, kann mit einer LLC seine deutsche Steuerpflicht nicht verlassen; er fügt ihr eine zweite Gesellschaft mit zwei Meldepflichten hinzu. Der Preis der Gründung (oft ein paar hundert Dollar plus Agent) täuscht über den Preis des Betriebs: US-Formulare, deutsche Erklärungen, und im Zweifel ein Gutachten zur Einordnung.

Was diese Plattform dazu anbietet: die Standortseite USA mit Anforderungen und Pflichten, das Structure Protocol mit Unterlagenliste und Substanznachweis sowie die Vermittlung an Zugelassene, die den Rechtstypenvergleich für die konkrete LLC machen, bevor sie gegründet wird.

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Häufige Fragen

Kann ich eine LLC ohne Wohnsitz in den USA gründen?

Ja. Die Gründung verlangt keinen US-Wohnsitz, nur einen Registered Agent im Bundesstaat. Die steuerliche Behandlung in Deutschland ist davon unabhängig.

Was kostet eine LLC laufend?

Registered Agent und Jahresgebühr des Bundesstaats, dazu Form 5472/1120 jährlich beim IRS, und in Deutschland Buchführung und Erklärungen, wenn die LLC hier als Kapitalgesellschaft gilt. Konkrete Beträge sind Anbieter- und Bundesstaatssache.

Zahlt eine Wyoming-LLC keine Steuern?

Wyoming erhebt keine Landeseinkommensteuer. Die US-Bundessteuer hängt an der Betriebsstätte, die deutsche Steuer an der Ansässigkeit des Gesellschafters oder der Geschäftsleitung. „Keine Steuern“ ist nur bei einer dieser Ebenen wahr.

Ist eine LLC in Deutschland eine GmbH?

Nicht automatisch. Deutschland prüft nach Rechtstypenvergleich (BMF-Schreiben 2004). Die typische Einpersonen-LLC mit Managementstruktur wird häufig als Kapitalgesellschaft eingeordnet.

Redaktion THE BOOSTJede Aussage trägt ihre Quelle im Text, redaktionell geprüft im August 2026. Keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Was im Einzelfall gilt, prüft ein Zugelassener.Wie wir prüfen →

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