Leitfaden

Wegzugsbesteuerung bei ETF und Depot: was seit 2025 gilt

Bis Ende 2024 galt: Wer nur ETF im Depot hatte, konnte Deutschland verlassen, ohne dass § 6 AStG griff. Das Jahressteuergesetz 2024 hat das geändert. Seit dem 1. Januar 2025 erfasst die Wegzugsbesteuerung auch Anteile an Investmentfonds. Es gibt zwei Schwellen, von denen eine für viele langjährige Sparer näher liegt, als sie denken.

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Inhalt3 Abschnitte
  1. 01Was sich 2025 geändert hat
  2. 02Welche Schwelle in der Praxis greift
  3. 03Was das für die Planung heißt

Was sich 2025 geändert hat

Fondsanteile sind seit 2025 Wegzugsvermögen, je Fonds ab 1 % der Anteile oder 500.000 € Anschaffungskosten, wenn die Summe der steuerpflichtigen Gewinne positiv ist.

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG erfasste bis 2024 nur Anteile an Kapitalgesellschaften im Sinne von § 17 EStG, also Beteiligungen von mindestens 1 %. Ein Depot voller ETF war davon nicht berührt: Ein Fondsanteil ist kein Anteil an einer Kapitalgesellschaft im Sinne dieser Norm.

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber § 19 Absatz 3 InvStG ergänzt. Seither gilt der Wegzug für Anteile an Investmentfonds im Privatvermögen wie eine Veräußerung, wenn zwei Voraussetzungen zusammenkommen. Erstens ist die Summe der steuerpflichtigen Gewinne, ermittelt nach § 19 Abs. 1, § 22 und § 56 InvStG, insgesamt positiv. Zweitens hat der Anleger innerhalb der letzten fünf Jahre unmittelbar oder mittelbar mindestens 1 % der ausgegebenen Anteile des Fonds gehalten, oder er hält im Zeitpunkt des Wegzugs Anteile an diesem Fonds, deren Anschaffungskosten mindestens 500.000 Euro betragen. Für Spezial-Investmentanteile steht dieselbe Regel in § 49 Absatz 5 InvStG.

Die Änderung gilt für Wegzüge nach dem 31. Dezember 2024. Wer vorher gegangen ist, ist von dieser Erweiterung nicht erfasst.

Welche Schwelle in der Praxis greift

Bei den großen ETF ist die 1-%-Schwelle theoretisch, die 500.000-Euro-Schwelle ist es nicht.

Die 1-%-Grenze bezieht sich auf die ausgegebenen Anteile eines einzelnen Fonds. Bei einem weltweit vertriebenen ETF mit Milliardenvolumen ist sie für Privatanleger nicht erreichbar. Anders bei kleinen oder eigens aufgelegten Fonds: Dort kann ein einzelner Anleger schnell über 1 % liegen.

Die zweite Schwelle ist die, die zählt: Anschaffungskosten von mindestens 500.000 Euro, je Fonds, nicht je Depot. Wer über Jahre in einen einzigen ETF gespart hat, kann sie erreicht haben, ohne es zu bemerken. Maßgeblich sind die Anschaffungskosten, nicht der Kurswert. Ein Depot mit fünf verschiedenen Fonds zu je 200.000 Euro Einstand liegt unter der Schwelle; ein einziger Fonds mit 500.000 Euro Einstand liegt darüber.

Was besteuert wird, ist der fiktive Veräußerungsgewinn: die Differenz zwischen dem gemeinen Wert der Anteile im Zeitpunkt des Wegzugs und den Anschaffungskosten. Anders als bei einem tatsächlichen Verkauf behält die Bank dabei keine Kapitalertragsteuer ein. Der Gewinn gehört deshalb in die Steuererklärung, und wie er dort besteuert wird, klärst du mit deinem Steuerberater.

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Was das für die Planung heißt

Vor dem Wegzug zählen: Einstand je Fonds prüfen, Ratenzahlung kennen, Rückkehr im Blick behalten.

Wer wegziehen will, sollte für jeden Fonds im Depot den Einstand kennen. Depotbanken weisen die Anschaffungskosten aus. Bei Übertragungen zwischen Banken oder bei sehr alten Positionen fehlen die Daten mitunter, dann brauchst du die ursprünglichen Abrechnungen, um die Anschaffungskosten zu belegen. Das sollte vor dem Wegzug geklärt sein.

Für die festgesetzte Steuer gelten die Regeln des § 6 AStG entsprechend: Auf Antrag kann sie in sieben gleichen Jahresraten entrichtet werden, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Bei einer nur vorübergehenden Abwesenheit mit Rückkehr innerhalb von sieben Jahren, auf Antrag um bis zu fünf Jahre verlängerbar, entfällt der Steueranspruch, soweit die Anteile in der Zwischenzeit weder veräußert noch übertragen noch in ein Betriebsvermögen eingelegt wurden, die Ausschüttungen und steuerfreien Kapitalrückzahlungen des Fonds insgesamt nicht mehr als ein Viertel des Werts beim Wegzug ausmachen und das deutsche Besteuerungsrecht wieder im bisherigen Umfang besteht.

Was der Leitfaden nicht kann: sagen, ob eine Umschichtung vor dem Wegzug sinnvoll ist. Das hängt von Einstand, Kurs, Fondsstruktur und dem Zielland ab und gehört vor einen Zugelassenen, nicht vor einen Rechner.

FristenachseDie Fristen der Wegzugsbesteuerung auf einer Achse.

0Wegzugstag

4 Regeln gelten

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Häufige Fragen

Gilt die Wegzugsbesteuerung jetzt für jedes ETF-Depot?

Nein. Sie greift je Fonds nur ab 1 % der ausgegebenen Anteile oder ab 500.000 Euro Anschaffungskosten, und nur, wenn die Summe der steuerpflichtigen Gewinne insgesamt positiv ist. Ein breit gestreutes Depot mit mehreren Fonds unterhalb dieser Grenzen bleibt außen vor.

Zählt der Kurswert oder der Einstand für die 500.000-Euro-Grenze?

Der Einstand, also die Anschaffungskosten. Ein Fonds, der auf 600.000 Euro gestiegen ist, aber für 300.000 Euro gekauft wurde, liegt unter der Schwelle.

Ich bin 2024 weggezogen. Bin ich betroffen?

Nein. Die Erweiterung auf Fondsanteile gilt für Wegzüge nach dem 31. Dezember 2024.

Redaktion THE BOOSTJede Aussage trägt ihre Quelle im Text, redaktionell geprüft im August 2026. Keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Was im Einzelfall gilt, prüft ein Zugelassener.Wie wir prüfen →

Dieser Leitfaden ordnet ein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Anforderungen, Grenzen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist der Stand zum Zeitpunkt deiner Entscheidung.

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