Wegzugssteuer berechnen: welche Größen die Höhe bestimmen
Die Wegzugssteuer bemisst sich am gemeinen Wert der Anteile im Zeitpunkt des Wegzugs abzüglich der Anschaffungskosten, die Bewertung ist der Hebel, nicht der Steuersatz.
- Geprüft im
- 4 Abschnitte
- 2 Min. Lesezeit
- 2 Quellen

- Abschnitte
- 4
- Lesezeit
- 2Min.
- Quellen
- 2
Inhalt4 Abschnitte
Die Rechnung im Grundsatz
Gemeiner Wert am Wegzugstag minus Anschaffungskosten ergibt den fiktiven Veräußerungsgewinn.
Die Anteile gelten nach § 6 Abs. 1 AStG als zum gemeinen Wert veräußert. Alles, was die Steuer bewegt, steckt deshalb in zwei Zahlen: dem Wert am Stichtag und den ursprünglichen Anschaffungskosten. Bei einer selbst gegründeten Gesellschaft sind die Anschaffungskosten typischerweise klein, der gesamte Wertzuwachs steht in der Bemessungsgrundlage.
0Wegzugstag
4 Regeln gelten
- Sieben von zwölf Jahren§ 6 Abs. 2 AStG
- Ab 1 Prozent§ 17 Abs. 1 EStG
- Fonds seit 2025§ 19 Abs. 3 InvStG
- Fiktiver Verkauf§ 6 AStG
Schematische Achse in Jahren um den Wegzugstag. Wann der Bescheid kommt, hängt am Verfahren, gezeichnet ist er ein Jahr nach dem Wegzug. Die Achse ordnet ein, sie ersetzt keine Beratung. Alle Fristen im Leitfaden Wegzugsbesteuerung
Warum die Bewertung der eigentliche Streitpunkt ist
Nicht der Steuersatz entscheidet über die Höhe, sondern die Methode, mit der der Unternehmenswert ermittelt wird.
Für eine nicht börsennotierte Gesellschaft gibt es keinen Marktpreis. Der Wert wird ermittelt, und je nach Verfahren, Ertragslage und angesetzten Zukunftserwartungen fallen die Ergebnisse deutlich auseinander. Eine belastbare Bewertung zum Stichtag ist deshalb kein Formalakt, sondern der Kern der Sache.
Praktisch heißt das: Eine Bewertung, die im Nachhinein erstellt wird, steht schlechter da als eine, die zum Stichtag mit den damaligen Zahlen dokumentiert wurde.
Was für die Berechnung vorliegen muss
Ohne Stichtagsunterlagen ist jede Zahl eine Schätzung.
- Gesellschaftsvertrag und Beteiligungsverhältnisse, inklusive mittelbarer Beteiligungen
- Anschaffungskosten der Anteile und Nachweise dazu, auch bei unentgeltlichem Erwerb der Vorgänger
- Jahresabschlüsse und aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung zum Stichtag
- Planungsrechnung, soweit die Bewertung auf Erträgen aufsetzt
- Datum der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht. Wohnsitzaufgabe und gewöhnlicher Aufenthalt getrennt betrachtet
Den Wegzug aus Deutschland oder Österreich vorbereiten, mit dem Steuerberater als Gegenüber.
- PDFThe Relocation Protocol
- XLSXBetroffenheits-Check
- XLSXVermögensaufstellung
- XLSXZeitplan Wegzug
- XLSXAufenthaltstage
- XLSXFragen Steuerberater
Was ein Rechner leisten kann und was nicht
Eine Überschlagsrechnung zeigt die Größenordnung; die verbindliche Zahl kommt aus der Bewertung und der Veranlagung.
Eine erste Einordnung braucht nur Anschaffungskosten und einen realistischen Unternehmenswert. Sie beantwortet die Frage, ob es um einen fünfstelligen oder um einen siebenstelligen Betrag geht, und damit, wie dringend die Sache ist. Die verbindliche Zahl entsteht erst im Zusammenspiel von Bewertung, persönlicher Steuersituation und Veranlagung.
Ist-Aufnahme, Engpässe, belastbare Reihenfolge. Kein Verkaufsgespräch mit vorgefertigtem Ergebnis.
Häufige Fragen
Welcher Stichtag zählt?
Bei Wegzug der Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht, bei unentgeltlicher Übertragung der Zeitpunkt der Übertragung, beim Ausschluss des Besteuerungsrechts der Zeitpunkt unmittelbar davor (§ 6 Abs. 1 Satz 2 AStG).
Kann ich die Anschaffungskosten erhöhen?
Nachträglich nicht. Was zählt, sind die tatsächlichen Anschaffungskosten und nachträgliche Anschaffungskosten, soweit sie belegt sind.
Was passiert, wenn die Anteile später weniger wert sind?
Die Besteuerung knüpft an den Stichtag an. Ein späterer Wertverfall ändert die einmal entstandene Steuer nicht, das ist der Grund, warum der Zeitpunkt so schwer wiegt.
Dieser Leitfaden ordnet ein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Anforderungen, Grenzen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist der Stand zum Zeitpunkt deiner Entscheidung.